Erklärung zur Barrierefreiheit
Was diese Website in Sachen Barrierefreiheit einhält, was geprüft wurde und wo es hakt.
Geltung
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit dem 28. Juni 2025 für Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern. Kleinstunternehmen — weniger als zehn Beschäftigte und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz — sind bei Dienstleistungen davon ausgenommen (§ 3 Abs. 3 BFSG). Dieses Angebot wird von einer Einzelperson betrieben und fällt unter diese Ausnahme.
Wir halten die Anforderungen dennoch ein, soweit wir können. Eine Vergleichsseite, die sich nicht bedienen lässt, verfehlt ihren Zweck — unabhängig davon, ob ein Gesetz sie dazu verpflichtet.
Stand
Diese Website ist nach unserer eigenen Prüfung weitgehend konform mit den Anforderungen der EN 301 549 beziehungsweise WCAG 2.1 auf Stufe AA. Die Prüfung ist eine Selbstbewertung, kein Audit durch eine unabhängige Stelle.
Was maschinell geprüft wird
Die folgenden Punkte prüft ein automatischer Test bei jeder Änderung. Schlägt er fehl, geht die Änderung nicht live:
- Kontrast (1.4.3): Jeder sichtbare Textknoten auf sieben Seitentypen wird in hellem und dunklem Modus gemessen — 4,5:1 für Fließtext, 3:1 für große Schrift. Derzeit null Abweichungen.
- Bewegung (2.3.3): Bei prefers-reduced-motion laufen keine Animationen. Kein Inhalt ist unsichtbar, bevor eine Animation ihn zeigt.
- Überschriften (1.3.1): Genau eine H1 pro Seite, Ebenen in Reihenfolge.
- Textumbruch (1.4.10): Gestapelte Angaben brechen um, statt zusammenzulaufen.
Weitere Maßnahmen
- Vollständige Bedienbarkeit mit der Tastatur; sichtbarer Fokusrahmen auf allen Bedienelementen (2.1.1, 2.4.7)
- Sprungmarke „Zum Inhalt springen“ als erstes fokussierbares Element (2.4.1)
- Ausklappbereiche als <details>, vom Browser als solche angekündigt, ohne JavaScript bedienbar (4.1.2)
- Zustände wie „gemerkt“ über aria-pressed, nicht allein über Farbe (1.4.1, 4.1.2)
- Alternativtexte an allen inhaltstragenden Bildern; dekorative Grafiken sind für Screenreader ausgeblendet (1.1.1)
- Seite funktioniert vollständig ohne JavaScript, jede Seite wird serverseitig gerendert
- Zoom bis 200 % ohne horizontales Scrollen; breite Tabellen scrollen in ihrem eigenen Bereich (1.4.4, 1.4.10)
- Sprache der Seite ist ausgezeichnet (3.1.1)
Bekannte Einschränkungen
- Produktbilder ohne aussagekräftige Beschreibung. Die Alternativtexte entstehen aus Produktname und Marke. Was auf einem Foto zu sehen ist — Farbe, Aufbau, einzelne Inhalte — beschreiben sie nicht. Wir haben die Bilder nicht selbst aufgenommen und wollen nichts behaupten, was wir nicht wissen.
- Unboxing-Videos. Die eingebundenen Videos stammen von Dritten. Ob sie Untertitel haben, entscheidet die jeweilige Urheberin oder der Urheber; darauf haben wir keinen Einfluss (1.2.2).
- Vergleichstabellen benötigen auf schmalen Bildschirmen horizontales Scrollen innerhalb der Tabelle. Alle Angaben stehen zusätzlich auf der jeweiligen Detailseite.
Rückmeldung und Kontakt
Stößt du auf eine Barriere, schreib bitte an [email protected]. Eine kurze Beschreibung, welche Seite und was nicht funktioniert, genügt — technische Angaben sind nicht nötig. Wir antworten in der Regel innerhalb weniger Tage und melden zurück, was wir geändert haben.
Benötigst du eine Information von dieser Seite in einer anderen Form, sag uns welche. Wir schicken sie dir zu.
Durchsetzungsverfahren
Führt unsere Antwort nicht weiter, kannst du dich an die Marktüberwachungsstelle der Länder für Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) wenden: Kurt-Schumacher-Straße 2, 66130 Saarbrücken, weitere Angaben bei der zuständigen Landesstelle.
Diese Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung. Stand: 12. September 2026